Existenzvernichtung durch das Elektrogesetz

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten oder auch kurz ElekroGesetz – verlinkt ist übrigens eine Seite des Bundesministeriums der Justiz – ist wie alles in Deutschland im Grunde eine sehr gute Idee, die aber zweckentfremdet missbraucht wurde.

Worum geht es im Elektrogesetz?

Das Ziel des Gesetzes ist eine europäische Vorgabe, nach der sogenannte Inverkehrbringer von Elektrogeräten dafür sorge tragen müssen, dass diese auch nach Gebrauch wieder entsorgt werden. Hier sind verschieden Stichworte zu nennen, Blei im Lötzinn oder auch andere Schwermetalle in verschiedenen elektronischen Bauteilen bis hin zu mit Quecksilber gefüllten Glasröhren, die einen Schaltvorgang auslösen, die bedingen eine aufwändige fachliche und gut durchorganisierte Abfallentsorgung.

Die Idee lautet einfach: Der Hersteller muss jetzt die Kosten für die spätere Entsorgung einplanen und später dann die rückgestellten Gelder verwenden um die Entsorgung dann tatsächlich auch durchführen zu können. Die Entsorgungskosten werden zur Zeit immer auf das Gewicht der Fertiggeräte bezogen. Also jemand, der 20 Tonnen Fernsehgeräte in Taiwan kauft und die in Europa einführt, der schaut in einer Tabelle nach und findet, dass die Fernsehgeräte allgemein eine Lebensdauer haben von 10 Jahren (vermutet, es kann auch anders sein) und der muss dann jetzt einen Betrag x zurückstellen für die Entsporgung von 20 Tonnen Altfernsehern in 10 Jahren.

Neben dem oben genannten Gesetz gibt es eine amtliche Stelle, die für die Umsetzung wichtig ist und das ist die Stiftung EAR wobei EAR für Elektro Altgeräte Regsiter steht. Mit anderen Worten: Jemand, der Ihnen ein Elektrogerät verkauft – sorry der es in Deutschland in Verkehr bringt – der ist dort registriert und der muss dann dort die nicht etwa die Entsorgungskosten einzahlen, das wäre zu einfach.

Die Stiftung EAR nennt auf der Webseite keine Beispielzahlen. Ich setze mal für die Entsorgung einer Tonne Fernseher € 500,- an und bei 20 Tonnen wären das dann € 10.000,-. Dieses Geld muss der Inverkehrbringer an die Stiftung EAR melden ohne es einzuzahlen. Das Geld selbst muss auf einem Treuhandkonto eingezahlt werden, dass der Inverkehrbringer anzulegen hat. Dieses Geld ist durch die Einzahlung auf das Treuhandkonto insolvenzsicher und natürlich steuerlich auch eine Rückstellung für eine Forderung, die der Inverkehrbringer in 10 Jahren zu begleichen hat. Die Zahlen sind einfache Beispiele und die Werte sind definitif falsch. Nur das Prinzip, dass stimmt.

Die Folgen des Elektrogerätegesetzes

Für größere Firmen wie Bosch oder Siemens sind die Folgen nicht wirklich spürbar. Für einen Kleinunternehmer bedeutet es: Er muss 10 Jahre nach dem Aufgeben seines Betriebes noch eine steuerlich aufwändige Buchführung betreiben und einen Treuhänder bestellen, der jährlich bescheinigt, dass das eingezahlte Geld noch vorhanden ist.

Der nächste Punkt ist: Er muss für diese 10 Jahre Mitglied sein in zumindest zwei Verbänden und diese Mitgliedschaften kosten pro Jahr ca. € 1.000,-. Ich hatte davon seinerzeit als das Gesetz in Kraft trat im Internet erfahren, bei der IHK-Pforzheim angefragt und eine diesbezüglich positive Antwort bekommen.

Mit den geschätzen Kosten von Steuerberatern (ca. 1.000,- pro Jahr) und Treuhändern (ebenfalls ca. € 500 pro Jahr) belaufen sich also die Kosten für die Abmeldung eines elektroniverarbeitenden Betriebes unter Umständen auf mehr als € 25.000,-. Wohlgemerkt, das Geld ist beim Stillegen des Betriebes erforderlich, nicht bei der Anmeldung.

Was bedeutet das Elektrogerätegesetz für mich?

Es ist gar nicht so lange her, da hatte mich jemand angesprochen. Er hatte eine recht pfiffige Idee und diese patentiert. Er wollte einen Passwortchip in eine Tastatur einbauen – also das Passwort ist nicht im Rechner gespeichert sondern in einem Chip in der Tastatur – dass dann über ein Masterpasswort ausgelesen und genutzt werden kann. Er als Erfinder hatte wenig Geld und für den oder die Prototypen hätte er bei Cherry weit über € 30.000,- bezahlen müssen. Das ist klar, Tastaturen sind Massenprodukte und solche größeren Produktionsstraßen umbauen das kostet Geld.

Nun einen kleinen Chipf auf eine 2 cm2 große Platine löten und diese in eine fertige Tastatur einbauen, dass geht einfacher. In meiner Nachbarschaft gab es ein berufliches Rehabilitationszentrum und diese hätten liebend gerne einen solchen Auftrag gehabt und in einer Nullserie von 100 Tastaturen einmal einen solchen Chip eingebaut. Den hätte man dann am Rechner mit einer Software laden können und dann hatte man das wiederum alles ausprobieren können. Man hätte dann Erfahrungen sammeln könen, welche Funktionen mit welcher Software kompatibel oder inkompatibel sind und dann hätte man ein gutes Lastenheft gehabt für die Entwicklung eines Serienmodells.

Das Problem ist die oben beschriebene kleine Rechnung. Zur Zeit gehe ich von einem kalkulierten Aufwand aus von ca. € 10.000,- für solch einen Chip wobei hier mehrere Versioenn nötig sind und entsprechende Updates. Je nach komplexität hätte der Aufwand größer sein können oder kleiner, aber das ist unwichtig. Wichtig sind die betrieblichen Nachlaufkosten.

Im Falle des Chips übrigens geht es nicht um Tonnen von Elektrogeräten, die in den Verkehr gebracht werden. Hier muss man feststellen, dass die Tastaturen bereits in Verkehr gebracht und der Stifung EAR gemeldet wurden. Die zusätzlichen Chips in den Tastaturen sind weniger als 1 kg und damit sprechen wir an der Stelle über Rückstellbeträge im Bereich von einem Euro oder darunter.

Mit anderen Worten: Die eigentlichen Kosten zur Erhaltung der Umwelt liegen im Bereich von einem Euro und die Verwaltung des Euros kostet € 20.000.

Gibt es einfache Alternativen zum Elektrogerätegesetz?

Hier gibt es die klassische Radio-Eriwan-Antwort und die lautet “Im Prinzip ja, aber …”.

Die erste Teilantwort wäre eine Verlagerung des Versuches nach Österreich gewesen. Dort gibt es eine Kleinmengenregelung und da hätte ich irgendwo einen Betrag von vielleicht € 50,- eingezahlt und dann hätte man die Tastaturen in Österreich verkaufen dürfen. Eine solche Kleinmengenregelung gib es in Deutschland nicht.

Eine weitere Teilantwort wäre die Möglichkeit, dass ein bereits existierender Unternehmer als Inverkehrbringer auftritt. Hier muss man wissen, dass es unterschiedliche Elektrogerätegruppen gibt und nicht jeder in jeder Gruppe gemeldet ist. Ein anderer ist mit seiner Marke gemeldet und demzufolge müsste die neue Tastatur dann auch noch umgelabelt werden. Grundsätzliches Problem bei dieser Möglichkeit ist, dass man nicht für andere in Verkehr bringen darf. Das schließt das Gesetz aus. Demzufolge muss der eigentliche Auftraggeber als Auftraggeber Dienstleisters auftreten und ich muss gegenüber dem Unternehmer als Freiberufler tätig sein. Problem dabei: Die Bezahlung war eine Beteiligung an der Verwertung.

Und eine letzte Möglichkeit wäre ein Verleihen der Tastaturen mit Rückgabepflicht. Genau besehen ist das aus gutem Grund ausgeschlossen. Hier würde Tür und Tor des Missbrauches geöffnet.

Wer keine € 1.000 im Jahr übrig hat, der ist sowieso keine Firma

Solche Sprüche muss man sich dann anhören. Doch stop € 1.000 und mehr sind kein Problem, wenn die Gegenleistung stimmt. Hier geht es um einen gelegentlichen Auftrag, den ich in einer solchen Form alle paar Jahre mal angeboten bekomme. Im Normalfall arbeite ich für bereits existierende Firmen und dann kann man im b2b-Vertrag den Auftraggeber zum Inverkehrbringer machen. Das geht aber nicht, wenn es um ein Pilotprojekt geht mit ungewissem Ausgang.

Folgen des Elektrogerätegesetzes

Für mich gibt es in dem gesamten Konzept nur eine Schlussfolgerung. Niemand mehr – also niemand, der nicht Inhaber ist einer am Markt aktiv tätigen Firma – ist in der Lage, eine elektronische Komponente zu bauen und die als Prototyp einem ausgesuchten Kundenkreis zukommen zu lassen und hier einfach mal Erfahrung zu sammeln. Es ist gleich, ob er die Tastaturen verkauft, verleiht, verleast oder verschenkt, er ist Inverkehrbringer und löst damit die besagte Kosten aus. Nach meinem dafürhalten liegt hier ein ähnliches Problem vor wie das der Softwarepatente. Einmal umgesetzt ist es der Tod jeder technischen Weiterentwicklung.

Denn ganz gleich welche Idee Sie heute haben und wie gut die ist. Wenn Sie nicht beweisen, dass es funktioniert, dann interessiert sich keiner dafür. Und wenn die Abfallentsorgung von den Kosten und dem Aufwand her die Entwicklungskosten um ein mehrfaches übersteigt – künstlich durch Verwaltungskosten angeheizt – dann ist die Innovation zu Ende.

Diesbezüglich kann man dann auch die Quelle-Innovationsinitiative auch wieder schließen. Immerhin hat man es tatsächlich in Deutschland im Jahre 2007 zu einer unglaublichen Erfindung gebracht und das war der beleuchtete Badewannenstöpsel. Als ich davon mal im Bekanntenkreis erzählte, da bekam ich zur Antwort: “Gustav Schickedanz würde sich im Grabe rumdrehen wenn er sowas mitbekäme”.

Aber das Geheimnis des Elektrogerätegesetzes besteht darin, dass nun ein Konzern so einen Mist nun ungestraft als “Innovation” deklarieren kann. Sowas können Sie nun auch für 30,- verhökern, dass ist kein Problem, denn nun kann kein Bastler mal eben hingehen 100 Stück herstellen und die bei Ebay vertickern. Dann würde man nämlich sofort den Wert dieser Innovation erkennen.

Mein Resumee:

  1. Im Augenblick geht in Deutschland das Füllhorn rum und jeder bekommt eine Milliarde, vor allem diejenigen, die das Problem verursachten. Unsereins braucht eigentlich keine Milliarde. Natürlich wenn irgendwo eine rumläge, die keiner brauchen kann, dann würde ich die auch nehmen. Aber was ich wirklich bräuchte, das wäre einfach eine Kleinmengenregelgung im Elektrogerätegesetz. Das würde mir jedenfalls wieder sehr viel weiter helfen.
  2. Ergänzend ist mir inzwischen eine weitere Möglichkeit eingefallen, diese Kleinmengenregelgung zu umgehen. Dabei muss ich sagen, dass ich inzwischen einer Entwicklercommunity beigetreten bin, der Consultpool. Auf meiner “offiziellen Seite” habe ich beschrieben, warum ich das tat und im Beitrag Das Elektrogerätegesetz und die Consultpool eben versucht eine Lösung zu skizzieren und wie die ungefähr aussehen könnte.

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— Wolfgang Uhr · Mittwoch Januar 21, 2009

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Mein Name ist Wolfgang Uhr, ich bin Physiker und entwickle Software im Bereich der Erfassung von Messdaten und deren Verarbeitung. Dies ist meine persönliche Hobbyseite.


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