Seit einigen Jahren bin ich zeitweise und auftragsbedingt selbständig. Eine gewisse Zeit lang hatte ich ein Gewerbe angemeldet und später auftragsbedingt wieder abgemeldet. Derzeit habe ich wieder eine befristete Zusage und hier läuft zur Zeit die Prüfung, ob es eine freie Tätigkeit wird oder eine gewerbliche. Für die Frage der GEZ-Gebühren ist die Antwort allerdings unerheblich, denn beides sind “berufliche Tätigkeiten”.
Doch beginnen wir mit dem Jahre 2007. In diesem Jahr – und auch noch einige Zeit davor – hatte ich keine Aufträge. Ich war Privatmann ohne nennenswertes Einkommen und lebte im wesentlichen von den eigenen Ersparnissen und der Hilfe von Bekannten und Verwandten, war also nicht bei Hartz-IV gemeldet.
Ich habe also nur eine “Privatwohnung” und demzufolge habe ich das Internet nur wegen der Arbeits- und Auftragssuche wirklich gebraucht. Und das Internet erwies sich in diesem Zusammenhang auch als notwendig. Ohne eigenen Internetanschluss hätte ich nicht die nötige Kommunikation leisten können, um an den gegenwärtigen Auftrag heranzukommen.
Diese seltsame GEZ-Regelung mit dem Internet trat 2007 in Kraft und ich muss sagen, dass ich insgesamt sehr enttäuscht bin von der Reaktion in der Gesellschaft. Damit wir uns richtig verstehen. Ich hatte und habe nicht die Absicht, eine Leistung abzugreifen und nicht zu bezahlen. Aber ich wollte Kosten sparen und damit eben auch auf die Leistung verzichten. Nun wurden per Gesetz die Kosten an eine andere Leistung gebunden, die nichts mit einem Radio zu tun hatte und auf die ich nicht verzichten konnte. Damit wurde ich “zum Konsum verpflichtet”. Und das ist mein Hauptvorwurf gegenüber der GEZ. Sie kassiert auch dann ab, wenn man sich aus rein finanziellen Überlegungen gegen den Konsum des Radioprogramms entscheidet.
Ich hatte also kein Radio mehr – weil ich einfach verzichtet habe um Kosten zu sparen – habe bzw. hätte aber bezahlen müssen.
Und falls ein Eintreiber mitließt. Ich werde mein “Internetradio” durchaus noch nachträglich nachmelden allerdings verbunden mit einem entsprechenden Schreiben an die GEZ. Sie können sich “huckepack” wegen einer Prämie drauf hängen aber ich werde in meiner Anmeldung genau diesen Beitrag hier nennen!
Ich habe mit einem Entsetzen in der Bevölkerung gerechnet und mit einer Rücknahme dieser extrem ungerechten Regelung. Aber dieses Land ist wirklich nicht mehr zu retten. Wir gehen unter, weil die Verwaltungsbürokratie uns ersticken wird.
Wenn ich nun hier auf diesen Blog Ad-Words-Werbung integriere, dann kann ich mit Einnahmen rechnen von ca. 50 Euro im Monat. So jedenfalls haben es verschiedene Personen bislang abgeschätzt auf Grund der Besucherzahlen und Klickraten, die ich ihnen nannte. Ob die Abschätzung stimmt kann ich erst danach sagen.
Dazu wäre zu erwähnen: Einige Blogger haben zum Beispiel anfangs begeistert Werbung gemacht für trigami (ich habe auch mal drüber geschrieben). Dort kann man bezahlte Blogbeiträge schreiben. Interessant ist nun, dass ich Anfangs mit einem PR von 1 Angebote bekam von 29,40 Euro pro Beitrag. Also ich hätte 29,40 “verdient” wenn ich einen Beitrag für Trigami geschrieben hätte. Das war mir zu wenig, also habe ich versucht, die Attraktivität des Blogs zu steigern. Ich brauchte eine “untere Grenze von ca. 400 Euro für den Einstieg ohne Verdienst. So jedenfalls hatte ich das überschlagen. Das hört sich nach viel an aber ich wollte auch Reserven haben. Das war mein Glück, denn irgendwann im letzten Jahr hatte Google einen PR-Update ausgeführt, ich stieg von PR 1 auf PR 3 und danach habe ich nur noch Angebote bekommen zu etwa 14 Euro oder weniger. Hätte ich vorher mein Gewerbe angemeldet, dann hätte ich schön in der Falle gesessen, denn die Zahl der Angebote nahm auch eher ab.
Damit dürfte klar sein, dass auch die Werbeeinnahmen eher etwas sind, dass nur ein “vorübergehendes Einkommen” sichert und teilweise enormen Schwankungen und Risiken unterliegt.
Hierbei muss ich allerdings auch erwähnen, dass die gesetzliche Krankenkasse ein größeres Problem darstellte als die GEZ. Die hätte bei einer Gewerbeanmeldung mehr mehr bekommen als die 50 Euro.
Trotzdem: Auch mit einem Ertrag von 50 Euro im Monat und weniger hält die GEZ die Hand auf – eben eine weitere Radiogebühr von 6,50 Euro im Monat.
Hätte ich heute eine berufliche Tätigkeit, bei der ich ein privat genutztes Fahrzeug eben auch für Kundenbesuche einsetze oder ähnliches, dann würde eine weitere Gebühr fällig werden. Übrigens: Deshalb ist das Autoradio auch ausgebaut, auch und vor allem jetzt, denn ich fahre mit dem Auto zu meinem Auftraggeber.
Und das Auto ist bisher jendenfalls nicht mit dem Internet verbunden. Weder während der Fahrt noch im Stillstand. Was allerdings in meiner KFZ-Werkstatt passiert, das kann ich nicht sagen.
Derzeit habe ich eine freie Tätigkeit bei der der Auftraggeber die Anwesenheit im Betrieb fordert. Demzufolge werde ich weder ein Arbeitszimmer geltend machen können – steuerlich – noch werde ich irgend eine gewerbliche Tätigkeit zu Hause tun können – wenn man von der jährlichen Steuererklärung absieht. Damit ist automatisch klar, dass ich privat eben auch Privatmann bin.
Allerdings erweist sich die Anfahrt zum Auftraggeber derzeit als etwas “länger” und daher plane ich, mir eine Schlafgelegenheit zu mieten. Fahren dauert mir zu lange und Pensionen sind auf Dauer zu teuer.
Also kommt eine Einzimmerwohnung in Frage. Ein Radio brauche ich da auch nicht, aber einen Internetanschluss, denn unter der Woche würde ich schon gerne auch mal meine privaten E-Mails durchsehen und meine 200 Spam-Mails pro Tag löschen.
Hier müsste von der Theorie her wegen dieses Internetanschlusses sogar eine weitere GEZ-Gebühr nötig sein, jedenfalls ist sie das für den Normalbürger. Allerdings habe ich an dieser Stelle die technischen Möglichkeiten auszuweichen. Weitere Gebühren sind nur dann nötig, wenn diese nicht als “Gebäudeverbund mit gemeinsamen Internetzugang” angesehen werden können.
Ich werde mir also zwei Router besorgen, die ein VPN aufbauen können. Dabei wird nur ein Router davon tatsächlich ins Internet gehen. Von meiner Schlafstelle geht es also per VPN zu mir nach Hause und dann eben erst in das Internet. Damit ist eine Zusammenhängende Struktur vorhanden mit gemeinsamen Internetanschluss.
Ein Problem bleibt noch: Die Wohnung habe ich gemietet, weil ich damit näher am Arbeitsplatz bin. Hier könnte man also auch noch eine “berufliche Nutzung” herleiten – nicht für das Finanzamt aber für die GEZ – und dann müsste ich für diese Wohnung, d.h. für den Internetzugang auch ein weiteres mal die GEZ-Internetgebühr zahlen. Allerdings habe ich glücklicherweise einen NDA unterschreiben müssen.
Dabei darf ich schon darüber reden, dass ich wieder Arbeit habe. Ich soll nur über den Inhalt schweigen.
Und um diesen NDA nicht zu unterlaufen werde ich keinerlei berufliche Tätigkeiten am Wohnort oder am Schlafplatz ausrichten.
Damit ist dann auch sichergestellt, keiner dieser Plätze für berufliche Zwecke gebraucht werden.
Wenn Sie also wirklich kein Radio haben, dann sollten Sie:
Damit sollte allen Lesern klar werden:
Denken Sie immer daran. Ich lebe alleine und habe kein Radio mehr. Und trotzdem kassiert die GEZ (bzw. würde kassieren) von einem Arbeitslosen – mit einem paar Euro Blogeinnahmen – ohne mit der Wimper zu zucken zwei Gebührensätze und von jemandem, der in Lohn und Brot steht bis zu 4 Gebührensätze. Die vier Gebührensätze gelten natürlich nur, so lange man wirklich kein Radio hat. Hätte man tatsächlich nur ein einziges Radio und das im Auto dann müsste man sogar fünf Gebührensätze bezahlen.
Dabei würde das Finanzamt übrigens nur 2 Gebührensätze anerkennen. Welche das sind, das müssen Sie aber selbst rausfinden.
Ergängzung 19.7.2008 – Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
Es ist also nicht mehr ganz so teuer …
Ergänzung 2.8.2008 – Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
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— Wolfgang Uhr · Samstag Januar 12, 2008
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